Mit Urteil vom 20.02.2019 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Chefarzt in einem konfessionellen Krankenhaus des Caritasverbandes nicht deshalb gekündigt werden kann, weil er nach einer Ehescheidung nochmals eine Ehe eingegangen ist. Die dem entgegenstehenden Vorgaben der katholischen Glaubenslehre können einem Chefarzt gegenüber nicht als berufliche Anforderung angesehen werden.
Damit geht ein zehnjähriger Rechtsstreit zu Ende, mit dem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt wurde, wonach kirchliche Regeln nur für solche Arbeitnehmer verbindlich sind, die an der Bestimmung des Ethos ihres Arbeitgebers mitwirken oder einen Beitrag zu dessen Verkündigungsauftrag leisten.
BAG Urteil vom 20.02.2019 – 2 AZR 746/14