VersicherungenWirtschaft

Kein Schutz in der Betriebsschließungsversicherung aufgrund COVID-19/SARS-Cov‑2 (Corona)

Ver­spricht eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung Deckungs­schutz für „nur die im Fol­gen­den auf­ge­führ­ten (vgl. §§ IFSG § 6 und IFSG § 7 IfSG)“ Krank­hei­ten und Krank­heits­er­re­ger, wobei COVID-19 und Sars-CoV‑2 (auch sinn­ge­mäß) nicht genannt sind, besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Betriebs­schlie­ßun­gen wegen des neu­ar­ti­gen Corona-Virus. Der Klam­mer­zu­satz („vgl. §§ IFSG § 6 und IFSG § 7 IfSG“) führt bei die­sem Wort­laut nicht etwa zu einer Aus­le­gung dahin, dass „dyna­misch“ (auch) auf spä­te­re Ände­run­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes ver­wie­sen werde.

OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 — 20 W 21/20

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