Ein Kommanditist hat jedenfalls dann im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer KG ein Akteneinsichtsrecht, wenn er darlegt als auch glaubhaft macht, ihm drohe eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter und er habe seine Einlage nicht vollständig erbracht oder Ausschüttungen von der Schuldnerin erhalten.
BGH, Beschluss vom 15.10.2020 — IX AR(VZ) 2/19
“Effektenklausel” und “Prospekthaftungsklausel” von Rechtschutzversicherungen nicht wirksam
Die von vielen Versicherern in ihren Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendete sog. “Effektenklausel” und die…
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