Sind Jahresabschlüsse fehlerhaft, so können auf diesen basierende Gewinnausschüttungen unentgeltlich sein, wenn der Empfänger dies in der Laiensphäre erkannte und richtige Jahresabschlüsse keinen Gewinn ausgewiesen hätten.
BGH, Urteil vom 22.07.2021 –IX ZR 26/20
“Effektenklausel” und “Prospekthaftungsklausel” von Rechtschutzversicherungen nicht wirksam
Die von vielen Versicherern in ihren Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendete sog. “Effektenklausel” und die…
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