Führt der Versicherungsnehmer Erntelohnarbeiten aus und kommt es aufgrund eines defekten Schlaues zu einer Verschmutzung der geernteten Traben mit Hydrauliköl, so ist der Kfz-Haftpflichtversicherer verpflichtet, den entstandenen Schaden auszugleichen.
OLG Koblenz , Urteil vom 20.06.2022 – 12 U 532/21