Gesellschaften und Ihre OrganeGesellschaftsrecht

Einsicht in Unterlagen des Liquidators

Jeden­falls im Zeit­raum der gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­fris­ten, ist das Abwehr­in­ter­es­se des Liqui­da­tors gegen den in die Unter­la­gen der Liqui­da­ti­on ein­sichts­be­geh­ren­den Gläu­bi­ger  meist gerin­ger. Der Gläu­bi­ger hat seine Gläu­bi­ger­stel­lung, aber kein dar­über­hin­aus­ge­hen­des berech­tig­tes Inter­es­se nach­zu­wei­sen.

OLG Bam­berg, Beschluss vom 06.11.2024 – 10 Wx 20/24

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