Nach Ansicht des BGH (Urteil vom 9.3.2017 — 3 StR 424/16) die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens auch bei Zugrundelegung der aktuellen Gesetzeslage nach § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar sein.


Nach Ansicht des BGH (Urteil vom 9.3.2017 — 3 StR 424/16) die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens auch bei Zugrundelegung der aktuellen Gesetzeslage nach § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar sein.
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