Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH mangels Masse gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GmbHG abgelehnt und die GmbH aufgelöst, kann sie nicht fortgesetzt werden.
KG, Beschluss vom 23.3.2022 — 2 AR 11/22

Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH mangels Masse gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GmbHG abgelehnt und die GmbH aufgelöst, kann sie nicht fortgesetzt werden.
KG, Beschluss vom 23.3.2022 — 2 AR 11/22
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