Kein Bezugsrecht an Versicherungsleistung einer Vermächtnisnehmerin, wenn die Anzeige an den Versicherer zweideutig ist
Ein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten einer Person kann sich jedenfalls dann nicht aus einer letztwilligen Verfügung ergeben, wenn in dieser Dritte mit der Testamentsvollstreckung und Verwaltung der Versicherungsleistung beauftragt werden. Pfälzisches…
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