Schließt der Verbraucher anläßlich eines Darlehensvertrages eine Kapitallebensversicherung ab, um über diese eine Tilgung des Darlehens vorzunehmen, so handelt es sich nach Ansicht des BGH nicht um ein verbundenes Geschäft
BGH, Urteil vom 05.05.2015 — XI ZR 406/13
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