Will sich der Geschädigte auf einen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer nach § 115 Abs. 1 Nr. 2 VVG berufen, so muss die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse entweder bei Klageerhebung vorliegen oder während des Prozesses erfolgen.
OLG Köln, Urteil vom 11.05.2021 – 9 U 145/20
“Effektenklausel” und “Prospekthaftungsklausel” von Rechtschutzversicherungen nicht wirksam
Die von vielen Versicherern in ihren Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendete sog. “Effektenklausel” und die…
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