InsolvenzrechtKrise, Sanierung und Insolvenz

Leistungen an Insolvenzschuldner

Zahlt ein Dritt­schuld­ner trotz der Anord­nung einer vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­tung und eines Zustim­mungs­vor­be­halts nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO an den Schuld­ner, so war die­ser nach § 816 Abs. 2 BGB nicht mehr zur Annah­me berech­tigt. Ver­klagt der Insol­venz­ver­wal­ter den Schuld­ner sodann auf Her­aus­ga­be der emp­fan­ge­nen Leis­tung, so kann hier­in eine Geneh­mi­gung der Leis­tungs­an­nah­me durch den Schuld­ner lie­gen.

OLG Nürn­berg, End­ur­teil vom 26.04.2024 – 15 U 736/23

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