Ordnungsgeld bei verspäteter Publizität
Die Erfüllung der Publizitätspflicht nach Festsetzung eines Ordnungsgeldes führt nicht zur Absenkung des Ordnungsgeldes. OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2015 — 28 Wx 1/15 Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Oliver Jenal
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