Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer Publikums-KG kann gegenüber der KG nach § GMBHG § 43 GMBHG § 43 Absatz II GmbHG haften, wenn er ohne Zustimmung der KG-Gesellschafter einen Antrag…
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