Begriff des Erdrutsches in der Gebäudeversicherung
Ein Schaden, der durch nicht augenscheinlich naturbedingte Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen herbeigeführt wird, fällt in den Anwendungsbereich einer Klauseln zu einer Wohngebäudeversicherung die den Begriff “Erdrutsch” als “naturbedingtes Abgleiten…
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