Versicherungen
Berufsunfähigkeit bei Arbeitsunfähigkeit über mindestens 6 Monate
Bei einer min­des­tens sechs­mo­na­ti­gen Arbeits­un­fä­hig­keit muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer von einer Berufs­un­fä­hig­keit im Sinne der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aus­ge­hen. Dies gilt zumin­des­tens, wenn die ein­schlä­gi­gen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen die Klau­sel ent­hal­ten: “Ist der Ver­si­cher­te sechs Mona­te unun­ter­bro­chen…
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Berufsunfähigkeit bei Arbeitsunfähigkeit über mindestens 6 Monate
Bei einer min­des­tens sechs­mo­na­ti­gen Arbeits­un­fä­hig­keit muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer von einer Berufs­un­fä­hig­keit im Sinne der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aus­ge­hen. Dies gilt zumin­des­tens, wenn die ein­schlä­gi­gen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen die Klau­sel ent­hal­ten: “Ist der Ver­si­cher­te sechs Mona­te unun­ter­bro­chen…
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