Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, die kein gesetzlicher Träger veranlasst hat, fällt nicht ohne Weiteres unter den Risikoausschluss „Kur- und Sanatoriumsbehandlung“ in § 5 Abs. 1 lit. d) MB/KK 2009. (amtlicher Leitsatz)
OLG Nürnberg, Endurteil vom 13.10.2025 – 8 U 447/24





