Schließen Insolvenzverwalter und ehemaligen Vorstände der Schuldnerin in einem Prozess über Pflichtverletzungen einen Vergleich, dann führt dies nicht zu bindenden Feststellungen im darauffolgenden Deckungsprozess des Insolvenzverwalters gegen den D&O‑VersichererSchließen Insolvenzverwalter und ehemaligen Vorstände der Schuldnerin in einem Prozess über Pflichtverletzungen einen Vergleich, dann führt dies nicht zu bindenden Feststellungen im darauffolgenden Deckungsprozess des Insolvenzverwalters gegen den D&O‑Versicherer.
OLG Frankfurt a.?M., Urteil vom 08.05.2025 – 3 U 113/22



