§ 64 S. 1 GmbH kein Schutzgesetz für Gläubiger
Gläubiger einer GmbH wollen sich häufig nicht auf die Verfolgung von Ansprüchen gegen die Gesellschaft beschränken, wenn diese wirtschaftlich nicht realisierbar sind. In seinem Urteil vom 19.11.2019 — II ZR…
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