Aktionäre der Wirecard AG keine Insolvenzgläubiger
Haftung des auch faktischen Geschäftsführers für Entnahmen
Geschäftsführerhaftung gegenüber Neugläubiger
Auch nachdem die Bestellung als Geschäftsführer beendet ist, kann das ehemalige Organ nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO gegenüber sogenannten Neugläubigern für Schäden wegen verspäteter Insolvenzantragstellung haften.
BGH, Teilversäumnisurteil vom 08.07.2025 – II ZR 165/23
Pflichten im Deckungsprozess des Insolvenzverwalters gegen D&O‑Versicherer
Schließen Insolvenzverwalter und ehemaligen Vorstände der Schuldnerin in einem Prozess über Pflichtverletzungen einen Vergleich, dann führt dies nicht zu bindenden Feststellungen im darauffolgenden Deckungsprozess des Insolvenzverwalters gegen den D&O‑VersichererSchließen Insolvenzverwalter und ehemaligen Vorstände der Schuldnerin in einem Prozess über Pflichtverletzungen einen Vergleich, dann führt dies nicht zu bindenden Feststellungen im darauffolgenden Deckungsprozess des Insolvenzverwalters gegen den D&O‑Versicherer.
OLG Frankfurt a.?M., Urteil vom 08.05.2025 – 3 U 113/22





