Inanspruchnahme nach § 64 S. 1 GmbHG in der D&O Versicherung versichert
Der BGH hat Klarheit geschaffen und festgestellt, dass für die versicherten Personen auch Versicherungsschutz für Ansprüche besteht, die der Anspruchsteller auf § 64 S. 1 GmbHG stützt. Es handele sich…
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