Kaskoversicherungsschutz auf dem Nürburgring
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass wer an einer Fahrveranstaltung auf einer Rennstrecke teilnimmt, damit rechnen muss, dass er aufgrund eines umfassenden Risikoausschlusses in den Bedingungen seiner Vollkaskoversicherung keine Leistungen…
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