Vereinbarung zur Regelung von Ansprüchen nach § 64 GmbHG a. F.
Vorsicht ist geboten, wenn die beteiligten Parteien potentielle Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den Geschäftsführer nach § 64 GmbHG a. F. vertraglich regeln wollen. Die Entscheidung des BGH vom 20.4.2021 —…
Mehr


