Verbot der geltungserhaltenden Reduktion
Grundsätzlich kann niemand im Voraus seine Haftung wegen Vorsatzes ausschließen, besonders nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), also in vorgedruckten für eine Mehrzahl von Verträgen vorgesehenen Klauseln. Obwohl es sich hierbei…
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